Die Auswahl der Bestattungsformen hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Bei der Auswahl wird nun vermehrt Rücksicht auf die Individualität des Verstorbenen genommen. Wir haben für Sie die wichtigsten Bestattungsarten zusammengestellt und beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.
Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.
Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben. Als Beisetzungsstätten werden Urnen-Reihengräber, Familiengräber und Mauernischen sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten.
Hinweis: Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt. Die Hinterbliebenen erhalten ein Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung auch beiwohnen.
Hinweis: Eine Seebestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Seebestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Auch der anonymen Bestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus. Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Beisein der Angehörigen auf einem anonymen Urnenfeld. Grabpflegeleistungen fallen nicht an.
Hinweis: Die anonyme Urnenbestattung ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine anonyme Urnenbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.